Steuerliche Selbstanzeige

Unvollständige oder falsche Steuererklärungen stehen nach wie vor auf der Tagesordnung und gescheiterte Rettungsversuche zeigen, dass erheblicher Handlungs- und Beratungsbedarf für betroffene Steuerpflichtige besteht.

Oft wird bei der öffentlichen und medialen Diskussion übersehen, dass Steuerhinterziehung nicht nur mittels undeklarierter Konten in der Schweiz oder in Luxemburg stattfindet, sondern auch durch verheimlichte Bankguthaben in anderen Ländern oder durch sogenannte „Schwarzgeld-geschäfte“ oder sonstige unzulässige finanzielle Transaktionen im Inland.

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist zur Bewältigung jeder Form von Steuerhinterziehung geeignet. DTAX AG betreut seit Jahren eine Vielzahl von Steuerpflichtigen bei der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit.

Das notwendige Know-how für dieses höchst spezielle Leistungsfeld ergibt sich aus der Verbindung unserer steuerlichen, steuerrechtlichen und rechtsanwaltlichen Tätigkeiten mit einem sehr breiten und tiefen Erfahrungsschatz. Die notwendige Durchsetzungsfähigkeit der DTAX Beratungslösungen bei den Steuerbehörden und vor den Strafgerichten wird durch unsere Spezialisten und Fallmanager sichergestellt.

„Wir sind Ihr erfahrener Partner auf dem sicheren Weg in die Steuerehrlichkeit.“

Roman Degel, Steuerberater